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Auch bei ausländischem Wohnsitz österreichischer Arbeitsmarkt entscheidend

SozialrechtEntscheidungeninfas 2006, S 41infas 2006, 214 Heft 6 v. 1.11.2006

Bei Prüfung der Verweisbarkeit für Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ist der österreichische Arbeitsmarkt entscheidend.

Die 1949 geborene Klägerin wohnt in Ljubljana; ihre Invalidität ist mangels Berufsschutz gemäß § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen. Aus medizinischen Gründen ist bei ihr eine Übersiedlung sowie überhaupt eine Verweildauer außer Haus von mehr als 12 Stunden täglich auszuschließen.

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