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Mangel des Vorverfahrens bei Kündigung eines Betriebsrates - Unwirksamkeit der Kündigung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2006, A 30infas 2006, 92 Heft 3 v. 1.5.2006

Ein Arbeitnehmer war seit 1997 stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates im Betrieb der Arbeitgeberin, gehörte aber dem 2001 neu gewählten Betriebsrat, der sich am 27. 3. 2001 konstituierte, nicht mehr an.

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