Die Diskriminierung von behinderten ArbeitnehmerInnen ist seit 1. 1. 2006 gesetzlich verboten.
Rechtsgrundlage: BGBl I 2005/82
Die Diskriminierung von behinderten ArbeitnehmerInnen ist seit 1. 1. 2006 gesetzlich verboten.
Rechtsgrundlage: BGBl I 2005/82