Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art 1 Abs 1 lit c und 3 Abs 1 der RL 2001/23/EG (Betriebsübergangs-RL). Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Sozialhilfeverband Rohrbach, einem öffentlich-rechtlichen Sozialhilfeverband (Gemeindeverband) einerseits und der Arbeiterkammer Oberösterreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund anderererseits über die Frage, ob die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer des Sozialhilfeverbandes auf zwei neue gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung übergegangen sind.