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Einvernehmliche Lösung - freiwillige Abfertigung - Wegfall der Geschäftsgrundlage

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2004, A 14infas 2004, 39 Heft 2 v. 1.3.2004

Die Arbeitgeberin teilte ihren Arbeitnehmern mit Schreiben vom 14. 2. 2002 mit, dass sie sich aufgrund der rückläufigen Auslastung des Standortes E veranlasst sehe, Kapazitäten in diesem Bereich stillzulegen. Es bestehe die Absicht, dass sich die P-Gruppe bis Mitte des Jahres 2002 aus E zurückziehe. Am 26. 2. 2002 wurde zwischen der Arbeitgeberin und dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung (Sozialplan) mit dem Ziel geschlossen, eine umfassende und abschließende Regelung zu treffen, wie die Härten und Nachteile im wirtschaftlichen und sozialen Bereich der Arbeitnehmer gemildert werden könnten, deren Arbeitsverhältnisse infolge der Betriebsänderung aufgelöst würden. Die Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung, die die Leistung einer freiwilligen Abfertigung von einem Monatsentgelt bis zu sechs Monatsentgelten je nach Dauer der Beschäftigung vorsah, sollte für alle Arbeiter gelten, deren Arbeitsverhältnisse am 8. 2. 2000 aufrecht bestanden und infolge der Betriebsänderung bis spätestens 31. 12. 2003 aufgelöst werden würden.

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