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Behebung von die Sicherheit gefährdenden Baugebrechen durch Eigentümergemeinschaft

RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBearbeiter: Lorenz PuntImmoZak 2026/24ImmoZak 2026, 57 Heft 3 v. 24.6.2026

WEG: § 28, § 29

Arbeiten, die der Behebung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen, sind als privilegierte Arbeiten grundsätzlich auch im Anwendungsbereich des § 28 Abs 1 Z 1 WEG unabhängig von der Höhe der damit verbundenen Kosten durchzuführen.

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