Die Frage der Passivlegitimation des Halters im Besitzstörungsverfahren wird sowohl in der Lehre als auch in der Rsp kontrovers behandelt. Das LG Feldkirch hat sich in einer Entscheidung aus dem Jahr 2022 ausführlich mit dieser Frage beschäftigt.1 Diese Entscheidung wird im Folgenden dargestellt, daran anschließend folgt eine kurze Anmerkung.

