RL 93/13/EWG : Art 6 und Art 7
ABGB: § 879 Abs 3
Wenn nach nationalem Recht ein Anspruch auf Feststellung der Nichtigkeit einer missbräuchlichen Klausel in einem Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher unverjährbar ist, steht es Art 6 und 7 RL 93/13/EWG (Klausel-RL) nicht entgegen, wenn eine nationale Regelung oder Rsp den Anspruch zur Geltendmachung der Restitutionswirkungen dieser Feststellung einer Verjährungsfrist unterwirft. Voraussetzung dafür ist, dass die nationale Rechtsordnung in anderen als den von der KlauselRL erfassten Bereichen Ansprüche vorsieht, die auf den Wirkungen der Feststellung der Nichtigkeit beruhen und im Hinblick auf ihren Gegenstand, ihren Rechtsgrund und ihre wesentlichen Merkmale mit dem Anspruch vergleichbar sind, mit dem solche Restitutionswirkungen geltend gemacht werden sollen, und für die eine Verjährungsfrist gilt, die mit derjenigen vergleichbar ist, die für den letztgenannten Anspruch gilt.

