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Zur Mietzinsminderung ohne Mängelanzeige

RechtsprechungMietrechtBearbeiter: Gregor GrundeiImmoZak 2024/17ImmoZak 2024, 32 Heft 2 v. 29.5.2024

ABGB: §§ 1096, 1097

Mängel, welche vom Bestandnehmer unverschuldet subjektiv nicht wahrgenommen werden können, aber dennoch objektiv zu einer Beeinträchtigung des bedungenen Gebrauchs führen (hier: eine gefährliche elektrische Anlage), berechtigen zur Mietzinsminderung iSd § 1096 ABGB, ohne dass es einer vorherigen Anzeige des Mangels iSd § 1097 ABGB an den Bestandgeber bedarf.

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