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Die grundbücherliche Sicherung des Erwerbers nach dem BTVG beim Erwerb von Miteigentum

ThemaRA Dr. Manuel C. Traxler, LL.M., LL.B., BSc., akad. Vkfm./RA MMag. Stefan C. BartImmoZak 2024/4ImmoZak 2024, 10 Heft 1 v. 1.3.2024

Der Beitrag prüft, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit beim Erwerb von schlichtem Miteigentum (keine WE-Begründung)11ZB Reihenhäuser auf einer Liegenschaft (EZ), an denen kein WE begründet wird. die zugesagte grundbücherliche Position des Erwerbers und die Erlangung der vereinbarten Rechtsstellung iSd §§ 9 und 7 Abs 5 BTVG ausreichend gesichert sind.22Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf Teilbereichen der Dissertation von Traxler, Die grundbücherliche Sicherung des Erwerbers im Bauträgervertrag (2023). Der Beitrag prüft nicht, welche zusätzlichen Voraussetzungen vorliegen müssen, damit das grundbücherliche Sicherungsmodell verwirklicht ist.33Vgl zu den "sechs" Mindestvoraussetzungen Prader/Pittl in Schwimann/Kodek, BTVG2 § 9 Rz 1; Wolf/Traxler/Bart, Bücherliche Sicherstellung des Rechtserwerbs (§ 9 BTVG) beim Eigentumserwerb außerhalb des WEG, immolex 2021, 307 (307).

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