vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Anmietung eines Ferienhauses (ohne Zusatzleistungen) "betrifft" eine unbewegliche Sache und ist daher nicht vom Allgemeinen Vertragsrechtsschutz gedeckt

RechtsprechungVersicherungsvertragsrechtBearbeiterin: Samantha PechtlImmoZak 2023/36ImmoZak 2023, 66 Heft 3 v. 30.8.2023

ABGB: §§ 295, 298, 303, 879 Abs 3, §§ 914 f

ARB: Art 23 Z 2.1.2, Art 24

Der Allgemeine Vertragsrechtsschutz deckt nur schuldvertragliche Rechtsstreitigkeiten, die eine bewegliche Sache (im weitesten Sinn) betreffen. Bewegliche Sachen, wozu gem § 298 ABGB auch Rechte zählen, können ohne Substanzverletzung von einer Stelle zu einer anderen versetzt werden (§ 293 ABGB). Nach stRsp "betrifft" ein Vertrag über ein Nutzungsrecht an einer unbeweglichen Sache jedoch nicht das Nutzungsrecht, sondern die unbewegliche Sache.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte