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Aufhebung der Erbengemeinschaft durch Realteilungsklage bei Vorhandensein eines WE-Objekts in der Verlassenschaft

RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBearbeiter: Philipp DoblerImmoZak 2023/28ImmoZak 2023, 58 Heft 3 v. 30.8.2023

ABGB: § 843

WEG: § 3 Abs1 Z 3, §§ 12, 16 Abs 2

Mit dem Tod eines Erblassers, der mehrere Erben hinterlässt, entsteht zwischen diesen zunächst eine schlichte Rechtsgemeinschaft nach den §§ 825 ff ABGB, die sich auf das Erbrecht bezieht. Diese beruht nicht auf dem Willen der Miterben, sondern auf dem Gesetz und ist daher communio incidens.

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