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Inhaltliche Prüfung der Jahresabrechnung

RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBearbeiter: Lorenz PuntImmoZak 2023/18ImmoZak 2023, 39 Heft 2 v. 24.5.2023

WEG: § 34

Im Verfahren auf Überprüfung der Jahresabrechnung ist die materielle Richtigkeit und Berechtigung von aufgenommenen Forderungen zu prüfen. Es ist bei jeder infrage gestellten Ausgabe oder Einnahme zu prüfen, ob sie dem gesetzlichen oder vereinbarungsgemäß geschuldeten Auftrag entsprechend pflichtgemäß getätigt wurde.

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