Sind die unechte Befreiung und die Ermäßigung des Steuersatzes auf 10 % nach § 6 Abs 1 Z 17 und nach § 10 Abs 2 Z 3 lit b UStG unionsrechtswidrig? Ist eine rückwirkende Aufhebung oder Nichtanwendung dieser umsatzsteuerlichen Sonderbestimmungen des österreichischen Rechts unionsrechtlich geboten und verfassungsrechtlich zulässig? Der Beitrag sucht eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung.1