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Haftung eines Doppelmaklers bei Druckausübung gegen einen Auftraggeber

RechtsprechungMaklergesetzBearbeiter: Alexander Lamplmayr/Karl Weilhartner (im Verfahren als Rechtsvertretung auf Seiten der Kl beteiligt)ImmoZak 2021/15ImmoZak 2021, 22 Heft 1 v. 10.3.2021

MaklerG: § 3 Abs 1 und 4

Die Bekl (Immobilienmaklergesellschaft) haftet gegenüber der Kl (Kaufinteressentin) aus dem Maklervertrag für Vermögensschäden, die im konkreten Fall in den Rechtsanwaltskosten für die Abwehr von Ansprüchen des Verkäufers der Liegenschaft bestehen.

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