Mit dem Ableben eines Wohnungsmieters stellen sich für die Hinterbliebenen, wie auch für den Vermieter, rechtliche und praktische Abwicklungsfragen. Während die präsumtiven Erben nicht selten an einer baldigen Rückstellung der erblasserischen Mietwohnung interessiert sind, fragt sich der Vermieter, wie dieser zu seinem Mietzins oder den Räumungs- und Instandsetzungskosten kommt und ab wann er die Wohnung weitervermieten kann. Der Beitrag versucht daher, gewisse "Standardfragen" zum Wohnungsmietverhältnis aufzuarbeiten, die sich in vielen Verlassenschaften stellen.