WEG: §§ 31, 32
ABGB: § 1479
Hat die EigG Erhaltungsmaßnahmen beauftragt und aus der Rücklage finanziert, kann sie den Ersatz dieser Kosten von einem WEer in Form einer Beitragsforderung als Sondervorschreibung einfordern, wenn dieser nach der Vereinbarung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels zur Kostentragung verpflichtet ist.