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Verjährungsfrist von 30 Jahren bei Beitragsforderungen der Eigentümergemeinschaft

RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBearbeiter: Benjamin DoblerImmoZak 2020/35ImmoZak 2020, 67 Heft 3 v. 28.8.2020

WEG: §§ 31, 32

ABGB: § 1479

Hat die EigG Erhaltungsmaßnahmen beauftragt und aus der Rücklage finanziert, kann sie den Ersatz dieser Kosten von einem WEer in Form einer Beitragsforderung als Sondervorschreibung einfordern, wenn dieser nach der Vereinbarung eines abweichenden Aufteilungsschlüssels zur Kostentragung verpflichtet ist.

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