In der Praxis befindet sich bei Verlassenschaftsabhandlungen häufig ein Bestandrecht im Verlassenschaftsvermögen. Dementsprechend oft sind Interessen des Vermieters berührt, da dieser zu Beginn des Verfahrens nicht um die Befriedigung seiner Mietzinsforderung Bescheid weiß. Umso wichtiger wird für ihn daher das gesetzliche Vermieterpfandrecht, welches jedoch mit dem Sicherungsbedarf der Verlassenschaft kollidieren kann. Dieser Beitrag befasst sich insb mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem gesetzlichen Vermieterpfandrecht und den Sicherungsmaßnahmen im Verlassenschaftsverfahren.