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Kosten eines vorprozessual eingeholten Privatgutachtens - Hauptsache oder Kosten?

RechtsprechungBauvertragsrechtBearbeiter: Martin WeberImmoZak 2020/7ImmoZak 2020, 15 Heft 1 v. 28.2.2020

ZPO: § 41

ABGB: § 1295

Vorprozessuale Privatgutachterkosten sind Gegenstand eines eigenen Schadenersatzanspruchs, wenn ein besonderes Interesse an der Sachverhaltsermittlung unabhängig von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem Prozess besteht.

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