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Risiko untauglicher Baufortschrittsprüfer unter Beachtung der Serienschadenklauseln

ThemaDr. Christian PraderImmoZak 2020/3ImmoZak 2020, 6 Heft 1 v. 28.2.2020

Der Treuhänder kann sich gem § 13 Abs 2 BTVG bei der Beurteilung des Baufortschritts eines Sachverständigen (SV) bedienen. Im folgenden Beitrag wird neben einer kurzen Darstellung der persönlichen Voraussetzungen des Baufortschrittsprüfers insb auf das Erfordernis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung eingegangen.

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