Die Nutzflächenrelevanz von Räumen hängt von deren Vermietbarkeit ab, jeder zu Wohnzwecken oder Geschäftszwecken selbständig vermietbare Raum ist in die Nutzflächenberechnung einzubeziehen. Auch eine Wohnung im Zustand der "Kategorie D unbrauchbar" ist unsaniert zu einem dieser Kategorie entsprechenden Nettohauptmietzins vermietbar.
5 Ob 29/25p

