vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Überprüfung der Betriebskostenabrechnung im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren

MietrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2026/63immolex 2026, 132 Heft 4 v. 17.4.2026

Im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren darf nicht nur der bei der Schlichtungsstelle gestellte Antrag bei Gericht nicht mehr geändert werden, sondern auch eine Änderung oder Erweiterung des Vorbringens erst im Gerichtsverfahren ist unzulässig.

5 Ob 75/25b

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!