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Frist zur Mietzinsanfechtung bei befristeten Kettenmietverträgen

MietrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2026/26immolex 2026, 59 Heft 2 v. 13.2.2026

Die Präklusivfrist für die Mietzinsanfechtung endet bei befristeten Kettenmietverträgen auch dann erst sechs Monate nach der Beendigung des letzten Vertrags, wenn der erste befristete Vertrag als Hauptmieter mit dem Eigentümer und der nachfolgende befristete Vertrag als Untermieter mit einem Scheinhauptmieter abgeschlossen worden ist.

5 Ob 131/25p

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