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Zum Unterlassungsanspruch bei Lärmbelästigung

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2025/101immolex 2025, 245 - 247 Heft 7 und 8 v. 28.7.2025

Es kommt nicht darauf an, ob der verursachte Lärm eine konkrete Änderung oder Störung des Nutzungsverhaltens der Nachbarn verursacht. Es reicht vielmehr aus, wenn der Lärm geeignet ist, objektiv (dh von normal empfindlichen Menschen) als störend empfunden zu werden.

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