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Zum groben Verschulden am Zustandekommen des Mietzinsrückstands

MietrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2025/67immolex 2025, 165 - 166 Heft 5 v. 12.5.2025

Bei unterbliebener oder verspäteter Zahlung des Mietzinses hat der Mieter jene Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, welche rechtlich die Annahme eines groben Verschuldens auf seiner Seite ausschließen; Zweifel gehen zu seinen Lasten.

6 Ob 223/24y

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