Die Auffassung, eine nicht § 16b Abs 1 Satz 2 und 3 MRG entsprechende Veranlagung der Kaution sei nur gegenüber den Mietern rechtswidrig, nicht aber gegenüber einem potenziellen Erwerber der Liegenschaft, ist nicht zu beanstanden.
5 Ob 113/23p
Die Auffassung, eine nicht § 16b Abs 1 Satz 2 und 3 MRG entsprechende Veranlagung der Kaution sei nur gegenüber den Mietern rechtswidrig, nicht aber gegenüber einem potenziellen Erwerber der Liegenschaft, ist nicht zu beanstanden.
5 Ob 113/23p