Der Verwalter muss den WEern eine ordnungsgemäße und richtige Abrechnung legen. Das erfordert auch die Angabe des Zahlungsdatums, wenn dieses nicht mit dem buchhalterischen Buchungsdatum übereinstimmt. Rückstände einzelner WEer sind anzugeben, ebenso ob das Konto eines WEers ausgeglichen ist. Die einzelnen Vorschreibungen und Zahlungen müssen aber nicht aufgelistet werden.
5 Ob 48/23d