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Zur sukzessiven Kompetenz

MietrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2024/4immolex 2024, 13 - 14 Heft 1 v. 17.1.2024

Der Mieter kann nicht erst im Verfahren vor Gericht den Antragsgegner durch den tatsächlichen Vermieter ersetzen, wenn er eine Person, die nicht Vermieter ist, bei der Schlichtungsstelle wegen § 37 Abs 1 Z 8 MRG in Anspruch genommen hat, weil damit eine Änderung des vor der Schlichtungsstelle geltend gemachten Anspruchs verbunden wäre.

5 Ob 45/23p

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