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Ersitzung eines Wegerechts durch Miteigentümer

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2023/137immolex 2023, 298 Heft 9 v. 13.9.2023

Ersitzung erfordert Gutgläubigkeit, und zwar bei einer Ersitzung durch Miteigentümer einer Liegenschaft die Gutgläubigkeit aller dieser Miteigentümer. Die Ersitzung wird durch eine nachträgliche Schlechtgläubigkeit - hier bloß eines der Miteigentümer - unterbrochen.

3 Ob 46/23w

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