Macht der Vermieter, der aufgrund der Vereinbarung einer Wertsicherung den Mietzins anheben kann, dem Mieter, statt den höheren Mietzins exakt zu errechnen, ein Pauschalangebot und nimmt der Mieter dieses an, dann sind beide Vertragsparteien an diese neue Vereinbarung gebunden.
8 Ob 6/23z