Der Beitrag befasst sich mit der Frage, in welchem Ausmaß WEer in der Ausgestaltung der ihnen zugeordneten Hausgärten frei sind bzw welche Änderungen der Zustimmung aller übrigen WEer bedürfen.
Schlagwörter:
Änderungsrecht; eigennützige Änderung; Hausgarten; Gartenzaun; Zustimmungspflicht; Genehmigungsfähigkeit; Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen; Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung.