vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Verkehrsüblichkeit von Änderungen am Mietgegenstand

MietrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2023/112immolex 2023, 246 - 247 Heft 7 und 8 v. 20.7.2023

Voraussetzung für die Genehmigung einer vom Mieter geplanten wesentlichen Änderung des Mietgegenstands, der der Vermieter nicht zustimmt, ist ua, dass sie der Übung des Verkehrs entspricht. Dabei ist allein auf objektive Umstände abzustellen. Dafür trifft den Mieter die Behauptungs- und die Beweislast.

5 Ob 149/22f

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!