Der rechtliche Modernisierungsrahmen des bestehenden Gebäudesektors ist geprägt von einem Spannungsverhältnis zwischen den Interessen des Einzelnen und dem in erster Linie verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Miteigentümer. Das Verständnis von "zeitgemäßem Wohnen" geht weit über bloße Komfortansprüche hinaus und schließt auch in Anbetracht der dringend notwendigen Bekämpfung des Klimawandels nachhaltige Maßnahmen mit ein. (FN ) Umfassende individuelle Änderungsbegehren im Wohnungseigentum sind allerdings nicht selten durch die scheinbar unüberwindbare Hürde der vorausgesetzten "Verkehrsüblichkeit" zum Scheitern verurteilt.