In einigen EU-Ländern, wie bspw Deutschland, wurde in jüngster Zeit das "Bestellerprinzip" eingeführt. (FN ) Demzufolge trägt derjenige die Kosten für das Einschreiten des Immobilienmaklers, der diesen bestellt. Damit entfällt für den Immobilienmakler ein wesentlicher Provisionsanteil, da eine Verrechnung nur mehr mit jener Vertragspartei möglich ist, die Auftraggeber ist.
Schlagwörter: