Eine analoge Anwendung der Rechtsfolgen des MRG kommt nur in Betracht, wenn kein Ausnahmefall des § 1 Abs 2 bis 4 MRG vorliegt.
3 Ob 208/22t
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Eine analoge Anwendung der Rechtsfolgen des MRG kommt nur in Betracht, wenn kein Ausnahmefall des § 1 Abs 2 bis 4 MRG vorliegt.
3 Ob 208/22t
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