vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorübergehende rechtliche Unmöglichkeit der Ausübung einer Servitut

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2023/46immolex 2023, 93 - 94 Heft 3 v. 15.3.2023

Wird die Ausübung einer Servitut durch einen Hoheitsakt - hier einen Bescheid - untersagt, dann kann die Dienstbarkeit vorübergehend - bis zur Aufhebung des Bescheids - nicht ausgeübt werden. Dass der von der Dienstbarkeit Belastete den Bescheid initiiert hat, ändert daran nichts.

Aufwendungen zur Nutzbarmachung der dienstbaren Sache hat mangels anderslautender Vereinbarung grundsätzlich der Berechtigte zu tragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!