Der Erwerb von Rechten an Grundstücken unterliegt in Österreich landesgesetzlichen Beschränkungen. Die neun (Landes-)Grundverkehrsgesetze folgen im Wesentlichen derselben Grundsystematik - unterschieden werden: der "grüne" Grundverkehr, also der Verkehr mit land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, der "graue" Grundverkehr, womit der Verkehr mit Baugrundstücken gemeint ist, sowie schließlich der "Ausländergrundverkehr".
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