Der Beitrag beleuchtet eine aktuelle Entscheidung des OGH, (FN ) nach welcher - entgegen der bisherigen Rsp - die für befristete Mietverhältnisse grundsätzlich verlängerte Präklusivfrist für die Überprüfung des vereinbarten Mietzinses in der Vollanwendung des MRG auch bei unwirksamen Befristungsvereinbarungen zum Tragen kommt.
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