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Betriebskostenvereinbarung (B2B) außerhalb des MRG-Vollanwendungsbereichs

MietrechtRechtsprechungJudikaturWalter Rosifkaimmolex 2022/80immolex 2022, 189 - 190 Heft 5 v. 4.5.2022

Bei einem B2B-Mietvertrag außerhalb des MRG-Vollanwendungsbereichs ist die Überwälzung von im MRG genannten Betriebskosten grundsätzlich nicht gröblich benachteiligend, da diese auch an den im Vollanwendungsbereich des MRG besonders geschützten Mieter weitergegeben werden dürfen.

6 Ob 172/21v

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