Grundstücke sind Wertanlagen, die man nicht so gerne aufgibt. Daher wird in vielen Fällen immer öfter die Einräumung eines Baurechts anstatt einer Liegenschaftsveräußerung in Betracht gezogen. Das wirft oft die Frage auf, wann genau das Baurecht beginnt. Besondere Bedeutung kommt hier der Vertragsgestaltung hinsichtlich der konkreten Festlegung des Beginns eines Baurechts und der vorgesehenen Laufzeit zu. Worauf in der Praxis zu achten ist, zeigt der folgende Beitrag.