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Amtswegige Prüfung von allenfalls missbräuchlichen Klauseln im Mietvertrag mit einem Verbraucher

MietrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2022/44immolex 2022, 107 - 108 Heft 3 v. 3.3.2022

Missbräuchliche Klauseln in einem Mietvertrag mit einem Verbraucher sind für den Mieter nicht verbindlich. Das hat das Gericht - im Rahmen des Streitgegenstands - von Amts wegen zu prüfen, und zwar unabhängig davon, ob der Mieter im Verfahren Kl oder Bekl ist. Hat der Mieter dazu noch nichts vorgebracht, dann muss er vom Gericht angeleitet werden, ob er sein Vorbringen nicht ergänzen bzw seinen Sachantrag nicht ausdehnen will.

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