Die Aufhebung des Mietvertrags nach § 1118 ABGB erfolgt schon durch die Aufhebungserklärung. Eine dem Mieter erst nach rechtswirksamer Vertragsaufhebungserklärung des Vermieters zugestellte Aufkündigung ist daher aufzuheben.
3 Ob 64/21i
Die Aufhebung des Mietvertrags nach § 1118 ABGB erfolgt schon durch die Aufhebungserklärung. Eine dem Mieter erst nach rechtswirksamer Vertragsaufhebungserklärung des Vermieters zugestellte Aufkündigung ist daher aufzuheben.
3 Ob 64/21i