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Keine Kündigung nach rechtswirksamer Aufhebung des Mietvertrags

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2021/145immolex 2021, 302 Heft 9 v. 3.9.2021

Die Aufhebung des Mietvertrags nach § 1118 ABGB erfolgt schon durch die Aufhebungserklärung. Eine dem Mieter erst nach rechtswirksamer Vertragsaufhebungserklärung des Vermieters zugestellte Aufkündigung ist daher aufzuheben.

3 Ob 64/21i

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