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Zur Novationswirkung eines Vergleichs

VertragsrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2021/125immolex 2021, 263 - 264 Heft 7 und 8 v. 15.7.2021

Kennzeichnend für eine Novation ist der aus den Erklärungen der Parteien hervorleuchtende Wille, an die Stelle einer früheren Verbindlichkeit eine andere zu setzen. Die Rsp billigt dem Vergleich dann Novationswirkung zu, wenn er die ursprüngliche Obligation - als Ergebnis einer Auslegung des Parteiwillens - durch eine Änderung des Rechtsgrunds oder des Hauptgegenstands des Anspruchs ersetzen sollte, sodass ein Rückgriff auf das seinerzeitige Schuldverhältnis nicht mehr möglich ist.

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