Mit der Verordnung (EU) 2020/852 , der sog Taxonomie-VO, hat die EU ua Vorgaben für nachhaltige Investitionen definiert und die Offenlegungsverordnung geändert. Definiert werden darin Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob eine Wirtschaftstätigkeit bzw eine Investition ökologisch nachhaltig ist.
Abstract aus immolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.