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Nachhaltigkeit von Immobilien - strengere Anforderungen

EditorialAufsatzHerbert Rainerimmolex 2021/76immolex 2021, 161 Heft 5 v. 30.4.2021

Mit der Verordnung (EU) 2020/852 , der sog Taxonomie-VO, hat die EU ua Vorgaben für nachhaltige Investitionen definiert und die Offenlegungsverordnung geändert. Definiert werden darin Kriterien für die Beurteilung der Frage, ob eine Wirtschaftstätigkeit bzw eine Investition ökologisch nachhaltig ist.

Abstract aus immolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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