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Verkehrsüblichkeit stellt auf objektive Umstände ab

MietrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2021/78immolex 2021, 170 - 171 Heft 5 v. 30.4.2021

Bei der Beurteilung der Verkehrsüblichkeit kommt es nicht auf die subjektiven Interessen der Mieter an, weshalb - anders als bei der des wichtigen Interesses - die geltend gemachten persönlichen Bedürfnisse der Bewohner nicht zu berücksichtigen sind.

5 Ob 10/21p

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