Nach der Entscheidung OGH 8 Ob 76/20i (FN ) kommt dem Erwerber einer Liegenschaft bei der Barkaution kein Herausgabeanspruch gegenüber dem Veräußerer zu. Die etwa ein halbes Jahr ältere Entscheidung des LG Salzburg 22 R 68/20h (FN ) befasst sich mit der Passivlegitimation im Rahmen der Klage auf Herausgabe eines Kautionssparbuchs und den Voraussetzungen der Aufrechnung gegen den vom Mieter geltend gemachten Ausfolgungsanspruch. Die Auseinandersetzung mit beiden Entscheidungen ist Gegenstand dieses Beitrags.