Der Verwalter hat Parteistellung in wohnrechtlichen AußStrVerf, in welchen ein Beschluss der EigG wegen angeblicher formeller Mängel angefochten wird, welche der Verwalter verursacht haben soll.
Der Verwalter hat Parteistellung in wohnrechtlichen AußStrVerf, in welchen ein Beschluss der EigG wegen angeblicher formeller Mängel angefochten wird, welche der Verwalter verursacht haben soll.