Im Zusammenhang mit der Einräumung von Baurechten im Rahmen einer privaten Grundstücksveräußerung darf ich auf das aktuelle Erkenntnis des VwGH vom 10. 9. 2020, Ra 2019/15/0066, hinweisen, mit dem das Baurecht als "grundstücksgleiches Recht" iSd § 30 EStG qualifiziert wird.
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