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Kündigung, weil der Mieter die Prüfung seines Bestandobjekts auf statische Mängel verweigert

MietrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2021/25immolex 2021, 48 - 49 Heft 2 v. 10.2.2021

Verweigert der Mieter dem Vermieter den Zutritt zum Mietgegenstand, dann kann dies nur dann die Kündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs rechtfertigen, wenn eine akute Gefahrensituation wie etwa eine aktuelle Gefährdung der Bausubstanz vorliegt.

4 Ob 150/20t

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