Die Präklusivfrist für die Überprüfung der Mietzinsvereinbarung endet bei einem befristeten Mietvertrag mit Mitmietern sechs Monate nach der Beendigung des Mietverhältnisses mit dem letzten der Mitmieter. Dass einer der Mitmieter früher aus dem Mietverhältnis ausgeschieden ist, ändert daran nichts.
5 Ob 149/20b